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Autor Thema: Reifen eintragen lassen?!?!?!?!  (Gelesen 11515 mal)

Offline Rai.d

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Reifen eintragen lassen?!?!?!?!
« am: Oktober 28, 2012, 08:22:47 Nachmittag »
Hallo Leute!
Kenne mich leider in der Materie nich so wirklich aus. Wenn es für einen Reifen keine Herstellerfreigabe gibt, kann man den trotzdem beim TÜV in die Papiere eintragen lassen?

Gruß Rai
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Offline heikchen007

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Antw:Reifen eintragen lassen?!?!?!?!
« Antwort #1 am: Oktober 28, 2012, 09:45:42 Nachmittag »
Kenne mich leider in der Materie nich so wirklich aus. Wenn es für einen Reifen keine Herstellerfreigabe gibt, kann man den trotzdem beim TÜV in die Papiere eintragen lassen?

Meines Wissens muss bei der Multi keine Reifenfreigabe o.a. vorliegen. Die Reifen müssen nur der in den Papieren eingetragenen Dimensionen (Größe) entsprechen...
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Offline Rai.d

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Antw:Reifen eintragen lassen?!?!?!?!
« Antwort #2 am: Oktober 28, 2012, 09:50:38 Nachmittag »
Kenne mich leider in der Materie nich so wirklich aus. Wenn es für einen Reifen keine Herstellerfreigabe gibt, kann man den trotzdem beim TÜV in die Papiere eintragen lassen?

Meines Wissens muss bei der Multi keine Reifenfreigabe o.a. vorliegen. Die Reifen müssen nur der in den Papieren eingetragenen Dimensionen (Größe) entsprechen...

Was ist wenn die nicht entsprechen: z.B. Breiter sind?
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Offline MultiMania

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Antw:Reifen eintragen lassen?!?!?!?!
« Antwort #3 am: Oktober 29, 2012, 07:01:25 Vormittag »
Kenne mich leider in der Materie nich so wirklich aus. Wenn es für einen Reifen keine Herstellerfreigabe gibt, kann man den trotzdem beim TÜV in die Papiere eintragen lassen?

Meines Wissens muss bei der Multi keine Reifenfreigabe o.a. vorliegen. Die Reifen müssen nur der in den Papieren eingetragenen Dimensionen (Größe) entsprechen...

Was ist wenn die nicht entsprechen: z.B. Breiter sind?

Dann darfst du natürlich nicht damit fahren...  ::)
Ansonsten hat Heike recht, keine Eintragung notwendig!  ;)

Offline Fahrmeister

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Antw:Reifen eintragen lassen?!?!?!?!
« Antwort #4 am: Oktober 29, 2012, 07:31:44 Vormittag »
Der Halter ist leider der 1. Ansprechpartner bei Kontrollen und/ oder der Hauptuntersuchung.  :(

Trotz der fehlenden "Reifenbindung" ist eine Freigabe immer noch erforderlich! Diese wird Dir beim Kauf neuer Reifen ausgehändigt und teilweise vom Reifendienst abgestempelt.

In Deinem Fall ist eine Einzelabnahme erforderlich.

Die Prüforganisationen haben eine Gebührenliste aushängen oder- liegen, es handelt sich meistens um einen hohen 2-stelligen Bereich! ;)



http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradreifen_Freigaben_683KB_29840.pdf


LG FM

Offline Newport

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Antw:Reifen eintragen lassen?!?!?!?!
« Antwort #5 am: Oktober 29, 2012, 02:00:09 Nachmittag »
Dann lies mal den ersten Satz auf Blatt zwei von deinem Link, da steht geschrieben:

"Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen mit der
vorgeschriebenen Dimension gefahren werden."

Das sollte für die Multi gelten, da kein Reifen in den Papieren eingetragen ist.
Gruß Pascal

Offline eifelsheriff

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Antw:Reifen eintragen lassen?!?!?!?!
« Antwort #6 am: Oktober 29, 2012, 03:56:42 Nachmittag »
Wenn es um eine Dimension geht, die nicht durch den Hersteller freigegeben ist, dann ist eine Vorstellung beim TÜV mit Einzelabnahme/Gutachten erforderlich. Das ist dann teuer, soweit hat FM Recht.

Geht es um die Montage von Reifen in vorgeschriebener Größe ist nichts weiter erforderlich, da Duc. ansonsten keine Reifen/Herstellerbindung vorgibt.

Zwei Zylinder reichen, vier Zylinder kreischen

Offline Ducman

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Antw:Reifen eintragen lassen?!?!?!?!
« Antwort #7 am: Oktober 29, 2012, 06:30:57 Nachmittag »
Hi Rai
kannst alles fahren, was die gleiche Größe hat.
Ich würde trotzdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (was für ein Wort)
mitführen, manche Blauröcke haben nicht so die Ahnung von Freigaben und Reifenbindungen.
Bis Samstag.  :-*
Gruß Ducman
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Offline Fahrmeister

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Antw:Reifen eintragen lassen?!?!?!?!
« Antwort #8 am: Oktober 29, 2012, 09:24:47 Nachmittag »
Der Link vom ADAC führte vor geraumer Zeit zu folgender Erkenntnis:

Reifenfreigaben für das Bike noch nötig?
Mit dem Verzicht der Fabrikatsbindung für Motorradreifen verunsichern einige Hersteller aktuell die Motorradfahrer. Ermöglicht wurde das durch Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Bislang war es so, dass der Fahrzeughersteller eine Reifen-Empfehlung bzw. -bindung inklusive Freigabe in den Fahrzeugpapieren vorgab. Wollte der Halter einen anderen Reifen fahren, benötigte er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller, der eben diesen Wunschreifen zuvor bereits ausgiebig auf dem entsprechenden Fahrzeugtyp geprüft und für gut befunden hat. Daran hat sich grundsätzlich auch nichts geändert.
Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller von der Reifenbindung distanziert? Auf den ersten Blick sieht es dann so aus, als ob sich der Fahrzeughalter nach Herzenslust auf dem Markt umschauen und bedienen könne, ohne auf irgendwelche Freigaben achten zu müssen. Das aber ist ein Trugschluss. Denn nach wie vor fordert der Gesetzgeber vom Halter eine ausgewiesene Reifenfreigabe. Im Fall von Aprilia / Benelli / Suzuki schenkt sich der Fahrzeughersteller allerdings die aufwändigen und kostenintensiven Tests und gibt die Verantwortung damit automatisch an den Kunden bzw. die Reifenhersteller weiter. Auf diese Art umgeht der Fahrzeughersteller ganz nebenbei auch die Produkthaftung - zumindest was die eng miteinander gekoppelten Bereiche Fahrsicherheit und Reifen betrifft.
Hintergründe Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist zuständig für die Erteilung von Betriebserlaubnissen (ABE) und Typgenehmigungen nach nationalen bzw. internationalen Rechtsvorschriften.
Reifenfabrikats- oder sonstige Bindungen der Reifen, wie sie bislang in im alten Fahrzeugschein bzw. -brief unter der Zeile 33 (Bemerkungen) eingetragen waren, auch bei den neuen Fahrzeugpapieren (Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 25. April 2006, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Feld 22) geführt werden. Grundlage dafür waren in der Vergangenheit entsprechende Einschränkungen in der jeweiligen ABE nach den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die mittlerweile in der EG-Typgenehmigung nach EG-RL 92/61/EG und 2002/24/EG verankert sind. Soviel erst mal aus dem Amts-Chinesisch des erfreulich kooperativen Kraftfahrtbundesamtes.
Nach Auffassung des BMVBS ist in jenen Fällen, in denen aufgrund der komplexen physikalischen Zusammenhänge ein sicheres Führen von Krafträdern nur mit einer vom Fahrzeughersteller genannten Reifen möglich und dieses in den Genehmigungsunterlagen in Form einer Beschränkung ausgewiesen ist, der ausgewiesene Fahrzeughalter / Fahrer von diesem Sachverhalt ausdrücklich zu informieren. Diese Interpretation wurde im Übrigen daraufhin auch so mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Maßgeblich war an diesem Entscheid die Tatsache, dass auch Fahrzeughersteller vor dem Hintergrund der fahrdynamischen Besonderheiten von Einspurfahrzeugen keine Alternative zu der eingeschränkten Verwendung von Reifen haben. Sprich: Im Vordergrund der geänderten Rechtsvorschriften standen von vornherein Fahrzeugsicherheit und Stabilität, sodass die in den Fahrzeugdokumenten genannten Fabrikatsbindungen - sowie sonstigen Einschränkungen - auch in Zukunft das Maß der Dinge sind.
Worauf sollte der Motorradfahrer bei der Reifenwahl also besonders achten? Die Antwort ist einfacher als es die auf den ersten Blick verstrickt anmutende Rechtslage vermuten lässt. Wer sich auf nicht getestete Reifen ohne Freigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung einlässt, darf sich später nicht beschweren, wenn er sich um Kopf und Kragen fährt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss laut Gesetzgeber dennoch mitgeführt werden. Selbst wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung besteht. Dass der Polizeibeamte vor Ort die Freigaben in der Regel gar nicht nachprüfen kann, steht auf einem anderen Blatt. Dazu wäre eine Vernetzung mit einer TÜV- oder Hersteller-Datenbank erforderlich, die zumindest im Moment noch nicht existiert. Im Fall einer Mängelkarte hat der Halter dann eine Woche Zeit, um sich eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zu besorgen (Reifenhersteller, Internet, Foren) und diese auf einer Polizeiwache vorzulegen.
Bikersjournal.de sprach dazu mit Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW: "Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt. Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu. Allerdings ist es für die Beamten vor Ort nicht immer einfach überhaupt festzustellen, welche Reifen denn nun tatsächlich für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind. Hat der Fahrer nicht die in den Fahrzeugpapieren vorgesehenen Reifentyp montiert und keine dazugehörigen Freigabe vom Reifenhersteller dabei, kommt es schlimmstenfalls zu einer Mängelkarte und somit zu einer schriftlichen Aufforderung, das entsprechende Papier innerhalb einer Woche bei einer Wache vorzulegen. Ob nun eine Freigabe erforderlich ist oder nicht, ist es doch so oder so der sicherste Weg, nur ausdrücklich freigegebene Reifen zu montieren. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand."
Jürgen Frank vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): "Es gibt für den Motorradhersteller keine rechtliche Verpflichtung, eine Beschränkung in der Typgenehmigung in Form einer Fabrikatsbindung für Reifen vorzunehmen. Die Notwendigkeit, eine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung vorzunehmen, ergibt sich aus den Fahreigenschaften des jeweiligen Motorradtyps. Die Verantwortung dafür, dass alle auf dem Markt befindlichen typgenehmigten Reifen in den für den Motorradtyp vorgegeben Reifengrößen zu keinen fahrdynamischen Sicherheitsproblemen führen, trägt der Hersteller selbst. Werden jedoch die notwendigen Fahreigenschaften nur mit bestimmten Fabrikaten erreicht und somit in der Typgenehmigung-Genehmigung aufgeführt, sind diese Beschränkungen für den Verbraucher bindend."
Verzichtet ein Fahrzeughersteller auf sicherheitsrelevante Reifenfreigaben, ist es naheliegend, dass in diesem Fall wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen könnten. Allein im Jahr 2007 präsentierte der japanische Motorradhersteller Suzuki mindestens sechs neue Motorräder. Das komplette Programm zwischen 400 und 1.800 ccm umfasst zu diesem Zeitpunkt 22 straßenzugelassene Modelle (Quelle: 'MOTORRAD Katalog 2007'). Klar hingegen die Frage, wer bei einem Unfall durch Reifenschaden haftet, wenn der Fahrzeughersteller keinerlei Bindung mehr vorgibt oder nur eine, die vielleicht nicht mehr produziert wird. Dann nämlich geht der 'Schwarze Peter' an den Halter des Fahrzeugs. Es sei denn, der Reifenhersteller hat von sich aus das jeweilige Fahrzeug mit dem betreffenden Reifen ausgiebig getestet
und folglich eine offizielle Freigabe erstellt. In diesem Fall würden die Kosten zu Prüfung und Erstellung des Gutachtens bei den Reifenherstellern hängen bleiben.
Keine Reifenbindung vom Fahrzeughersteller heißt nicht, dass man nach gut dünken Reifen montieren kann, sprich: es ist nach wie vor ein Gutachten erforderlich. Keine Vorgaben vom Fahrzeughersteller heißt auch keine Haftung durch den Hersteller. Schließlich hat dieser den Reifen ja nicht empfohlen. Und wenn der eventuell in der Betriebsanleitung empfohlene Reifen in der schnelllebigen Zeit von Heute vielleicht schon bald nicht mehr angeboten wird? In diesem Fall ist der Fahrzeughersteller haftungsmäßig ebenfalls fein raus - und hat sich obendrein die Kosten für Freigaben gespart. So gesehen handelt es sich also um rein betriebswirtschaftliche Aspekte und kein Mehr an Freiheiten für den Biker. Eher um ein Mehr an Eigenhaftung.
Quelle Biker Journal 03.10.2007

« Letzte Änderung: Oktober 29, 2012, 09:26:25 Nachmittag von Fahrmeister »

Offline Rai.d

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Antw:Reifen eintragen lassen?!?!?!?!
« Antwort #9 am: Oktober 29, 2012, 09:48:45 Nachmittag »
OOOOOOoooouuu!!!! Jetzt habe ich wieder ne Diskussion entfacht.  :o
Telefoniere morgen mit TÜV und frage ob Sie mir meine 180er Winterreifen eintragen, bescheinigen, für unbedebklich erklären oder wie auch immer  ;D ;D ;D


Gruß aus Koblenz! Rai
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Offline MultiMania

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Antw:Reifen eintragen lassen?!?!?!?!
« Antwort #10 am: Oktober 30, 2012, 06:22:43 Vormittag »
Keine Diskussion, ein Anruf beim TÜV genügt und unser Fahrmeister muss zugeben das er falsch liegt! Das haben schon viele behauptet aber der TÜV  sagt eindeutig, keine Freigabe notwendig bei der Multi und anderen Mopeds die nur die Reifengröße in den Papieren stehen haben! Egal was da irgend ein Journalist schreibt!  ::)

Offline Fahrmeister

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Antw:Reifen eintragen lassen?!?!?!?!
« Antwort #11 am: Oktober 30, 2012, 07:25:09 Vormittag »
Ja, es haben schon viele geschrieben, wie schlimm und böse alles geworden ist, seitdem das EU-Recht gilt und auch der ADAC hat seine Meinung geändert. Der bekommt ja auch nur Prügel und sammelt Erkenntnisse.
Im Übrigen bin ich Dekralastig und in dieser Gemeinschaft wurde genügend diskutiert.

Witzigerweise hat vermutlich noch keiner bemerkt, dass alle Biker immer schön die gleiche Paarung an Reifen fahren und noch nie einer mit "Mischbereifung" gekommen ist. Warum fahre ich nicht Vorn Metzeler M3 und Hinten Michelin Pilot Power 2 CT.
Nicht, dass es in der richtigen Dimension verboten wäre, weil der Test mir persönlich zu heiß wäre. Warum gibt es in diesem Forum Beiträge, die sich mit Freigaben beschäftigen, obwohl diese nicht mehr erforderlich wären.
Warum gibt es überhaupt Freigaben oder UBB (Unbedenklichkeitsbescheinigungen) für Motorräder ohne Reifenbindung? Die Tests sind aufwändig und damit teuer.
Da mit der EU alles einfacher werden sollte und es innerhalb der Gemeinschaft so etwas wie Reifenvorgaben nicht gab, wurde es einfach vereinheitlicht. Damit wurde aber auch ein Teil der Verantwortung auf den Halter/Fahrer abgewälzt.
Richtig ist, dass im Ermessenspielraum der aaSoP- amtlich anerkannten Prüfer oder Sachverständigen im Bereich der einfachen Fahrzeugüberprüfung/ HU bis auf einen Hinweis bei verschiedenen Reifenherstellern und Profilen/ auch Bauarten genannt, keine Beanstandung vorgenommen werden darf. Dazu liegen in der Dekra auch Hinweise aus. Richtig ist aber auch, dass dieselben SV in der Dekra in der Qualifikation der Unfallsachverständigen, bei Kraftradunfällen, sich genauestens die Reifenkombinationen anschauen und hier wiederum es eine große Rolle spielt, was der Halter/Fahrer getan hat.
Das ist nicht meine Privatmeinung und da kann ich leider nichts anderes dazu sagen!
Ab jetzt urteilt ein Richter, dem diese Erkenntnisse vorgelegt werden. Es kommt als nächstes der Satz, dass in Deutschland einzigartige Geschwindigkeiten zugelassen sind und ein Motorrad von Natur aus zum Flattern und Pendeln neigt. Bei bestimmten Reifen ist das mehr oder weniger. Manche wurden beispielsweise in der Kurve vom Motorrad ohne Fremdeinwirkung "geworfen".
Danach fragt man in der Reihenfolge, welche Reifen zugelassen sind , welche Reifen in der Betriebsanleitung stehen, schaut sich die EC Certificate of Conformity (COC) auch Homologisierung genannt an und landet zuletzt bei der laut UBB / Freigabe möglichen Kombinationen.

Das Thema ist unerschöpflich und scheitert zuletzt am Selbstversuch!!!
« Letzte Änderung: Oktober 30, 2012, 08:28:28 Vormittag von Fahrmeister »

Offline Rai.d

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Antw:Reifen eintragen lassen?!?!?!?!
« Antwort #12 am: Oktober 30, 2012, 10:06:42 Vormittag »
Hab eben mit tüv telefoniert. Um 180er Reifen in die Papiere einzutragen muss ich das Gerät vorführen, dabei wird vor allem darauf geachtet dass sich der Umfang der reifen nicht sonderlicch ändert. Kostet zwischen 50 und 100 Euro, je nach aufwand. Ich halt euch auf dem laufenden.

Gruß, Rai
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Offline Schrecky

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Antw:Reifen eintragen lassen?!?!?!?!
« Antwort #13 am: Oktober 30, 2012, 12:24:28 Nachmittag »
Hab eben mit tüv telefoniert. Um 180er Reifen in die Papiere einzutragen muss ich das Gerät vorführen, dabei wird vor allem darauf geachtet dass sich der Umfang der reifen nicht sonderlicch ändert. Kostet zwischen 50 und 100 Euro, je nach aufwand. Ich halt euch auf dem laufenden.

Gruß, Rai

wird nicht klappen, Multi hat 190/55-17 die nächste gängige  180iger Größe ist 180/55-17 , d.h. der Durchmesser ist ca. 11mm geringer, dann funzt das ABS und die Tracktionskontrolle nicht mehr.
Habe eine HP2 mit 190/55-17 und wollte nur auf 190/50 umrüsten, dasselbe Problem. Dauernd Fehlermeldung beim ABS. Selbst wenn die Umfangsänderung im Bereich der Toleranz des Tüv´s ist.

Gruß
Frank

Offline Rai.d

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Antw:Reifen eintragen lassen?!?!?!?!
« Antwort #14 am: Oktober 30, 2012, 09:54:40 Nachmittag »
Hab eben mit tüv telefoniert. Um 180er Reifen in die Papiere einzutragen muss ich das Gerät vorführen, dabei wird vor allem darauf geachtet dass sich der Umfang der reifen nicht sonderlicch ändert. Kostet zwischen 50 und 100 Euro, je nach aufwand. Ich halt euch auf dem laufenden.

Gruß, Rai


wird nicht klappen, Multi hat 190/55-17 die nächste gängige  180iger Größe ist 180/55-17 , d.h. der Durchmesser ist ca. 11mm geringer, dann funzt das ABS und die Tracktionskontrolle nicht mehr.
Habe eine HP2 mit 190/55-17 und wollte nur auf 190/50 umrüsten, dasselbe Problem. Dauernd Fehlermeldung beim ABS. Selbst wenn die Umfangsänderung im Bereich der Toleranz des Tüv´s ist.

Gruß
Frank



@Schrecky: Da hast du die Antwort warum es bei dir nicht geklapt hat und warum es bei mir klapen könnte:

http://www.reifensuchmaschine.at/reifen_rechner/reifenrechner.htm

Gib einfach dein Vorhaben, und mein Vorhaben ein, wirst den Unterschied sehen.

Gruß Rai.
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Antw:Reifen eintragen lassen?!?!?!?!
« Antwort #14 am: Oktober 30, 2012, 09:54:40 Nachmittag »
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