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Autor Thema: Entscheidung gefallen  (Gelesen 16163 mal)

Bitchone

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« Antwort #15 am: September 07, 2016, 06:28:05 Nachmittag »
Die 15€ sind es mir auf jeden Fall wert. Ansonsten denke ich, wird wohl noch eine Weile vergehen, bis die örtlichen Sicherheitskräfte die Dinger an der Gabel wirklich auf dem Schirm haben. Sehe doch schon öfters noch welche ohne Rückstrahler rumfahren. Geht ja scheinbar auch noch  :P

Offline lighting

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« Antwort #16 am: September 07, 2016, 07:24:59 Nachmittag »
Die ursprüngliche Aussage von ihm war, dass es eigentlich 90€ und 1 Punkt wären, aber weil da wohl die Rechtssprechung sich da noch nicht vollends einig sei, belasse er es bei den 50€ wenn ich direkt bezahle. Das ganze Gespräch war durchaus etwas "drängend" von ihm und mit dem Hinweis verbunden, dass es sonst ja nur teurer werden würde. Den "Sonderpreis" gäbe es von ihm des weiteren, da er ja auf dem Schein sieht, dass das Moped erst ein paar Tage angemeldet war und er mir scheinbar halbwegs abgenommen hat, dass ich noch keinen neuen Reflektor besorgen konnte. Ich habe mich dann dem Frieden halber und unwissend über den Ausgang eines "Widerspruchs" dafür entschieden, das Geld zu bezahlen.

Die Begründung für den ausdrücklichen TÜV Besuch war, dass ohne Reflektor die Betriebserlaubnis erloschen wäre und diese ja nur der TÜV wieder erteilen könnte und nicht ein Kollege auf der Wache.

Naja, was soll's?!? Die Kollegen haben mit einem riesen Aufgebot am Sonntag Vormittag eine Schwerpunktkontrolle auf einer der vielbefahrenen Strecken hier im bay. Wald durchgeführt. Ich habe gespürt, dass man hier eine "harte Hand" demonstrieren wollte und vermutlich auf Erfolge vorweisen musste. Ich bin da mitten rein geraten und da offenbar grad keine "Raser" und "Schalldämpfermanipulierer" zur Hand waren, hat man halt beim "Reflektorverbrecher" ordentlich auf die Kacke gehauen.

Trotz alledem war die Kontrolle, wie ich später der Tagespresse entnommen habe, nicht sonderlich erfolgreich, da sogar die "Manipulationen an den Reflektoren" aus Erfolge ausgewiesen wurden... ::)

Schwamm drüber... Wenn ich überlege, wie oft man als Motorradfahrer irgendwo bei irgendwas erwischt werden könnte, dann kann ich über meine Statistik der letzten Jahre eh nicht meckern!

Gruß
Florian

Offline Kawu

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« Antwort #17 am: September 13, 2016, 05:59:18 Nachmittag »
Hab jetzt einfach mal die "Motorrad" angeschrieben. Die sind ja an sich fit was die Themen angeht. Folgende, nicht ganz zufriedenstellende Antwort:

"Wenn das Mrd schon nach Euro 4 homologiert ist, müssen sie dran bleiben.
Unabhängig von der Zulassung.

Das ist unser Wissensstand und keine rechtverbindliche Auskunft."


"Sich erheben, immer und immer wieder, bis die Lämmer zu Löwen werden"

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Offline PeterW

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« Antwort #18 am: September 16, 2016, 09:17:31 Nachmittag »
Hallo an alle,
die Seitenstrahler an den Gabelholmen sind meines Wissens für den US Markt bestimmt. Dort sind die Pflicht. In der EU angeblich nicht. Ich wüsste auch nicht,wo in der Stvzo das definiert sein soll.

Gruß Peter
ich hatte mal: Yamaha Fz1 Fazer, Yamaha TDM900;  Multi 1200S DVT 2016; aktuell: Multi 1260 S

Offline aero

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« Antwort #19 am: September 16, 2016, 09:46:47 Nachmittag »
Hallo an alle,
die Seitenstrahler an den Gabelholmen sind meines Wissens für den US Markt bestimmt. Dort sind die Pflicht. In der EU angeblich nicht. Ich wüsste auch nicht,wo in der Stvzo das definiert sein soll.

Gruß Peter




du Ahnungsloser😅
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0168&from=DE
Und immer schön Zähne putzen   😁

Offline 1210W

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« Antwort #20 am: September 16, 2016, 11:25:36 Nachmittag »
Also bei diesem thema bin ich seeeehr entspannt :)
Letzten SO erst im mariazeller gebiet (die ösis wissen, was/wo ich meine) erst in eine kontrolle der polizei UND landesregierung (mit prüfzug) geschlittert und nix ist passiert (nein, ich habe keine seitenstrahler mehr aufgeklebt)
Gruss aus Wien
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Offline voika

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« Antwort #21 am: September 17, 2016, 11:38:56 Vormittag »
Puhh ... was der NÖ-Prüfzug zur QD sagen würde ... ich möchts nicht probieren! Ich bleib lieber in meinem OÖ ;)
Viele Grüße aus dem schönen Salzkammergut! Volker

seit 2013: Ducati Multistrada 1200S Pikes Peak (BJ 2013)
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Offline 1210W

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« Antwort #22 am: September 17, 2016, 11:49:04 Vormittag »
Die können ganz schön lästig sein/werden :-X
Vor einigen jahren hat's einen kumpel erwischt (mit einer monster), dem wurde vor ort das kennzeichen eingezogen und er musste mit dem öamtc (die monster auf der laderampe) nach hause fahren!
4 wochen später und knapp 500,- weniger am konto, durfte er wieder biken...
An beinahe jedem weekend sind die dort "gemeinsam" in stellung und halten ALLE/S auf, was 2 räder hat, wir waren damals zu acht, die kontrolle hat sicher 30min in anspruch genommen :o

Gruss aus Wien
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Offline 1210W

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« Antwort #23 am: September 17, 2016, 12:02:29 Nachmittag »
Und sie veröffentlichen auch noch ihre "trophäen" auf ihrer website :'(
www.noe.gv.at
Rubrik: "Verkehr&Technik"
danach "Kraftfahrzeugüberprüfung&Genehmigung"
anschl. "Technische Kontrollen"

Gruss aus Wien
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Offline Sunny

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« Antwort #24 am: September 17, 2016, 02:23:37 Nachmittag »
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0168&from=DE


Kannst Du auch beschreiben, an welcher Stelle der 77 Seiten das mit den Seitenstrahlern zu finden ist? Vielen Dank schon im Voraus.

Offline voika

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« Antwort #25 am: September 17, 2016, 06:38:11 Nachmittag »
Mein Rechtswissensstand ist, dass EU-Verordnungen "nur" die nationalen Parlamente bindet, die Verordnung im nationalen Recht zu verankern. So gesehen, wirkt eine EU-Verordnung niemals direkt auf den einzelnen, sondern immer nur im Umweg über die nationalen Gesetze - da kann es Interpretationsspielräume, aber auch Säumnisse geben. Es ist also die Vorschrift zu diesen Seitenstrahlern im nationalen Gesetz zu suchen - in Deutschland in der StVZO in Österreich im KFG. Natürlich kann es sein, dass es sich die nationalen Gesetze leicht machen und in ihrem Inhalt wieder auf die EU-Verordnung verweisen ... das hab ich in diesem Fall aber nicht geprüft ;)
Viele Grüße aus dem schönen Salzkammergut! Volker

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Offline Sunny

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« Antwort #26 am: September 17, 2016, 10:40:32 Nachmittag »

Offline stachel

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« Antwort #27 am: September 18, 2016, 06:26:53 Nachmittag »
In der Motorrad Ausgabe 17 stand dazu auf Seite 55:
"Wer sein Zweirad schon zugelassen hat, muss auch bei den alle zwei Jahre wiederkehrenden Prüfungen nur die Bedingungen erfüllen, die zum Zeitpunkt der Zulassung gültig waren."
Für mich bedeutet das, Seitenstrahler sind noch keine Pflicht und von daher kann das Fehlen derselbigen auch nicht geahndet werden.    8)

Würde bei einer Kontrolle auch genau auf diesem Punkt beharren.
Ob ein Euro 4 Bike nicht doch schon dieses Jahr nach Euro 4 bewertet wird, wird leider nicht beantwortet. Ist wahrscheinlich mal wieder eine Streitfrage.

gruß
Stachel
Gruß Stachel

Offline Sunny

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« Antwort #28 am: September 18, 2016, 07:28:36 Nachmittag »
Nicht böse sein, aber was in einer Zeitschrift steht ist für die Rennleitung nicht entscheidend, und für den TÜV auch nicht.

Wenn das Bike gem. EURO 4 homologiert ist, zählt das IMO. Beweise hab ich auch keine dafür. Es wäre natürlich interessant mit dem richtigen Bike zum TÜV zu fahren um das Prüfen zu lassen. Alternativ zu einer Station der Rennleitung, die müssten es ja auch wissen und beweisen können.
« Letzte Änderung: September 20, 2016, 05:03:29 Nachmittag von Sunny »

Offline Kawu

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« Antwort #29 am: September 20, 2016, 04:00:14 Nachmittag »
Genau das ist bei mir aber auch noch nicht klar...ist die Multi ab 2015 bereits nach Euro 4 homologiert oder erfüllt sie seitdem lediglich die Anforderungen?
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« Antwort #29 am: September 20, 2016, 04:00:14 Nachmittag »
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