@TiefImWestenMag sein, dass du falsch behandelt wurdest, aber wie du schon selber sagst - auch bei 3 bis 4 Kontrollen pro Jahr - (woher kommst du eigentlich? Ich habe ca. 3 bis 4 Kontrollen in 20 Jahren Fz-Führer gehabt) sind die meisten Kontrollen in Ordnung. Von demher sei etwas vorsichtig mit Vorwürfen wie "Sachbeschädigung, Unterschlagung, falsch Verdächtigung ect." Das kann im Einzelfall mal passieren, sollte hier aber nicht als Standardrepertoire der Staatsmacht dargestellt werden - obwohl mir die Schilderung von @donkey auch das ein oder andere Fragezeichen diesbezüglich beschert hat ...Auch das Vorgehen mit "Dienstnummer, Name, Dienstaufsichtsbeschwerde, Anwalt ..." sollte nur dann gewählt werden, wenn man sich sicher ist, dass hier etwas rechtlich total falsch läuft. Im Nachhinein lässt sich das übrigens immer noch ermitteln und das ist manchmal die bessere Möglichkeit als eine Konfrontation vor Ort.
Thema E-Nummer und Eintrag im Fahrzeugschein:Es ist völlig unerheblich, ob eine E-Nummer auf dem Auspuff steht oder der Auspuff im Schein eingetragen ist. Wenn die genannten Emissionsgrenzwerte überschritten werden, so ist das schlichtweg nicht zulässig. Ausnahme wäre, wenn entsprechend im Fz-Schein auch die dB-Zahl korrigiert wäre, Eintrag müsste dann so ungefähr lauten: "Fz mit XY-Abgasanlage, Seriennummer ABC123" und weiter "Zu Ziff. U1: xxx dB in Verbindung mit XY-Abgasanlage ..."Damit würde ein lauterer Zustand als legal definiert - nur tut das keiner!Es bleibt dabei: Die Lautstärke gemäß Fz-Schein ist einzuhalten, wenn die montierte Auspuffanlage lauter ist, dann ist das nicht korrekt, egal ob eingetragen oder E-Nummer vorhanden!
Zitat von: papemark am Juni 09, 2012, 11:30:54 NachmittagThema E-Nummer und Eintrag im Fahrzeugschein:Es ist völlig unerheblich, ob eine E-Nummer auf dem Auspuff steht oder der Auspuff im Schein eingetragen ist. Wenn die genannten Emissionsgrenzwerte überschritten werden, so ist das schlichtweg nicht zulässig. Ausnahme wäre, wenn entsprechend im Fz-Schein auch die dB-Zahl korrigiert wäre, Eintrag müsste dann so ungefähr lauten: "Fz mit XY-Abgasanlage, Seriennummer ABC123" und weiter "Zu Ziff. U1: xxx dB in Verbindung mit XY-Abgasanlage ..."Damit würde ein lauterer Zustand als legal definiert - nur tut das keiner!Es bleibt dabei: Die Lautstärke gemäß Fz-Schein ist einzuhalten, wenn die montierte Auspuffanlage lauter ist, dann ist das nicht korrekt, egal ob eingetragen oder E-Nummer vorhanden!Und da hätte ich nochmal gerne genau ! die Möglichkeiten aufgezeigt:Hat die Polizei definitiv die Möglichkeit mein Moped still zu legen, wenn der Auspuff eine E-Nr. hat, die Kats verbaut sind und die DB Eater drin sind, es aber z.B. mit 110 db (also über den eingetragenen 102 db) gemessen worden ist ? Oder kann er mir nur eine Mängelkarte geben, um die zugelassene Anlage wegen der zu hohen DB-Werte überprüfen zu müssen ? die Hardware i. O. ist, aber aus irgendeinem Grund zu laut ist und damit nicht richtig arbeitet.
- die Leo Vince Anlage hatte eine E-Nummer. Interessierte den Beamten aber nicht, da seiner Meinung nach, jeder Graveur so eine Nummer anbringen kann.
Hat mal jemand die Lautstärke einer Multi mit QD gemessen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen wurde gemessen: Abstand, Drehzahl
viel Spass Jungs, das scheint die Zukunft zu sein, fraglich wann es im Schwarzwald so sein wird und im Elsas und in der Schweiz sowiesohttps://www.tourenfahrer.de/artikel/fahrverbote-fuer-laute-motorraeder-in-tirol/