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Autor Thema: Zulassung Saisonkennzeichen  (Gelesen 13763 mal)

Offline Multiducser

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Zulassung Saisonkennzeichen
« am: Februar 18, 2014, 01:15:31 Nachmittag »
Hallo ihr Aufdiesaisonwartenden! Eine Frage zur Zulassung, die vielleicht einer von euch beantworten kann:
Kann man bei einem gewünschten Saisonkennzeichen mit Start "März" das Motorrad bei der Zulassungsstelle schon im Februar anmelden?
Folgefrage: wird dort dann Erstzulassung 1.03. eingetragen?

Es muss ja alles mit Versicherung, Saisonkennzeichen und Zulassung zusammen passen, wobei die Versicherung ja eigentlich mit der Bestätigungsnummer eine vorläufige Deckung liefert.
Grüße Multiducser
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Offline Mietzepaul

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Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #1 am: Februar 18, 2014, 01:25:12 Nachmittag »
Klar kannst du auch schon im Februar zulassen.
Auch mit Saisonkennzeichen gilt die Zulassung für das gesamte Jahr. Nur dass du eben eine Phase hast, in dem du das Motorrad im öffentlichen Verkehrsraum nicht benutzen darfst. Gerade die Teilkasko gilt ja auch im Ruhezeitraum (z. B. bei Diebstahl).

Erstzulassung ist der Tag des Anmeldens bei der Zulassungsstelle (auch wenn der Tag außerhalb der Saison liegt).


EDIT: Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Versicherung über die "Vorläufige Versicherungsbestätigung" deckt Schäden erst ab, wenn das Motorrad zugelassen ist. Die reine Zusage der Versicherung bringt dir im Fall eines Diebstahls garnix, solange das Fahrzeug nicht zugelassen ist!
« Letzte Änderung: Februar 18, 2014, 01:34:39 Nachmittag von Mietzepaul »
Grüße vom Micha...

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Offline Presto

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Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #2 am: Februar 18, 2014, 03:44:59 Nachmittag »
Klar kannst du auch schon im Februar zulassen.
Auch mit Saisonkennzeichen gilt die Zulassung für das gesamte Jahr. Nur dass du eben eine Phase hast, in dem du das Motorrad im öffentlichen Verkehrsraum nicht benutzen darfst. Gerade die Teilkasko gilt ja auch im Ruhezeitraum (z. B. bei Diebstahl).

Erstzulassung ist der Tag des Anmeldens bei der Zulassungsstelle (auch wenn der Tag außerhalb der Saison liegt).


EDIT: Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Versicherung über die "Vorläufige Versicherungsbestätigung" deckt Schäden erst ab, wenn das Motorrad zugelassen ist. Die reine Zusage der Versicherung bringt dir im Fall eines Diebstahls garnix, solange das Fahrzeug nicht zugelassen ist!

Mir fällt gerade zu dem Thema was ein...
...sorry wenn Thread Verschleppung  :o

Was passiert wenn...

... ich melde mein neues Motorrad im Februar, für ein Saison Kennzeichen ab März, schon an.
Die Erstzulassung wäre demnach also schon Februar! Richtig?
Nun müsste ich doch innerhalb der Garantiezeit des neuen Möp 1x im Jahr zur Jahresdurchsicht zum  ;D und zwar noch vor dem Datum der Erstanmeldung (quasi Februar)?!
Kann aber nicht dahin fahren, weil Möp noch nicht auf die Straße darf im Februar... Liege ich da richtig?
Würde bedeuten für die, die Saisonkennzeichen haben und ihre Diva schon vorher angemeldet hatten, die müssten ihre MTS mit dem Hänger zum  ;D transportieren.

Hab kein Saisonkennzeichen, aber die Frage kam mir gerade so in den Sinn...  :o

Wie verhält es sich denn mit unseren  ;D und deren Kulanz?

Fragen über Fragen ....  ::)  ???  8)

Tobias

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Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #3 am: Februar 18, 2014, 03:52:14 Nachmittag »
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« Letzte Änderung: Juli 25, 2016, 02:46:48 Vormittag von Tobias »

Offline Multiducser

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Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #4 am: Februar 18, 2014, 06:36:21 Nachmittag »
Grundsätzlich liegt Presto richtig und genau das war auch zuletzt immer mein Problem - vor allem, weil mein Händler (der jeden Kilometer wert ist) leider ca. 150 km entfernt liegt. Das Ende Feb oder Anfang März ist eine unangenehme Tour.

Aber wer will schom warten...gerade jetzt, wo der Sommer zeitnah über uns hereinbricht... ;D :D ;)

Aber es gibt ja Gott sei Dank eine Alternative: Garantieverlängerung!! Damit wird das Problem beliebig lange herausgeschoben!
Grüße Multiducser
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Offline ThomasK

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Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #5 am: Februar 18, 2014, 07:48:35 Nachmittag »
Sorry, aber ist es nicht vielmehr so, das der garantiebeginn ab Kaufdatum beginnt?

Das hat doch primär nichts mit der Zulassung zu tun...

Offline Mietzepaul

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Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #6 am: Februar 18, 2014, 08:33:11 Nachmittag »
Sorry, aber ist es nicht vielmehr so, das der garantiebeginn ab Kaufdatum beginnt?

Das hat doch primär nichts mit der Zulassung zu tun...

Stimmt!
Ich bin auch immer von der Erstzulassung ausgegangen. Laut Ducati-Webseite ist aber die AUSLIEFERUNG maßgeblich!

...wieder was dazu gelernt :)!
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Offline Desmo-Klaus

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Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #7 am: Februar 18, 2014, 10:43:04 Nachmittag »
Sorry, aber wer denkt bei der aktuellen Klimalage schon über Saisonkennzeichen nach? ::)
Ich bin jedenfalls froh kein Bruchstrichkennzeichen zu haben! ;D
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Klaus

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dann bist du zu langsam!

Offline Rai.d

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Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #8 am: Februar 18, 2014, 11:44:45 Nachmittag »
Sorry, aber wer denkt bei der aktuellen Klimalage schon über Saisonkennzeichen nach? ::)
Ich bin jedenfalls froh kein Bruchstrichkennzeichen zu haben! ;D

So ist es!  8)

Noch was: Wenn HU/AU-Fälligkeit außerhalb der Saison ist, darf man auch außerhalb der Saison auf dem direktem Weg zum TÜV und zurück fahren!

Gruß Rai.
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Offline Samson

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Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #9 am: Februar 19, 2014, 11:07:24 Vormittag »
Ich hab auch noch einen ....
Laut Aussage meiner Versicherung (HDI) letztes Jahr im Februar: Zulassung im Februar mit saisonkennzeichen März-November kein Versicherungsschutz bis 1.3.  !!!!! Auch nicht gegen Diebstahl !!!! Tk. Und vk Schütz NUR zwischen zwei Saison !!!!! Aber nicht bei Erstzulassung bis saisonbeginn!
Das hat mich dann dazu bewogen auf saisonkennzeichen zu verzichten trotz Unterbringung in Garage "der Teufel ist ein Eichhörnchen "
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Offline PP2012

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Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #10 am: Februar 19, 2014, 12:17:07 Nachmittag »

WIESO lässt man ein Fahrzeug am 01.02. zu um es doch erst ab 01.03. zu versichern :o

Was soll das bringen? Verstehe ich nicht!

Habe ich evtl. was überlesen?
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Offline astra

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Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #11 am: Februar 19, 2014, 12:28:32 Nachmittag »
Meine Maschine hat am 20.12.13 noch eine Tageszulassung bekommen. Mit einem Saisonkennzeichen hätte ich den Brief nicht nochmal extra von der Bank anfordern müssen, sondern die Maschine danach gleich auf mich anmelden können. Ich fahre ein Ganzjahreskennzeichen und melde das Moped im Winter immer ab.

Sicherlich gibt es noch mehr Gründe. Das Zulassungsdatum 01.03. ist jedenfalls mit sehr langen Wartezeiten bei den Zulassungsstellen verbunden.

Offline PP2012

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Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #12 am: Februar 19, 2014, 01:30:53 Nachmittag »
Meine Maschine hat am 20.12.13 noch eine Tageszulassung bekommen. Mit einem Saisonkennzeichen hätte ich den Brief nicht nochmal extra von der Bank anfordern müssen, sondern die Maschine danach gleich auf mich anmelden können. Ich fahre ein Ganzjahreskennzeichen und melde das Moped im Winter immer ab.

:oWarum dann Ganzjahreskennzeichen, An-Abmeldung kostet doch immer wieder Kohle....

Sicherlich gibt es noch mehr Gründe. Das Zulassungsdatum 01.03. ist jedenfalls mit sehr langen Wartezeiten bei den Zulassungsstellen verbunden.
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Offline astra

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Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #13 am: Februar 19, 2014, 02:52:46 Nachmittag »
Die Maschine kostet mich 100€ Versicherung im Monat und an- und abmelden kostet mich insgesamt 20€. Und so kann ich flexibel auf die Witterung reagieren.

Offline Samson

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Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #14 am: Februar 19, 2014, 04:04:57 Nachmittag »


WIESO lässt man ein Fahrzeug am 01.02. zu um es doch erst ab 01.03. zu versichern :o

Was soll das bringen? Verstehe ich nicht!

Habe ich evtl. was überlesen?

Ich habe nur geschrieben welche Auskunft ich letztes Jahr von meiner Versicherung bekommen habe! Logisch erscheint mir das auch nicht! Obwohl das ja passt, Versicherungen sind selten logisch. Wie dem auch sei, hatte kein Bock auf endlose Diskussionen und habe mich kurzerhand für eine Ganzjahreszulassung entschieden. Keine Ahnung ob das alles so richtig ist oder auch nicht, das überlasse ich mal den Experten. Hab das nur mal eingeworfen.
Aber definitiv erstreckt sich die vorläufige Deckungszusage im Normalfall nur auf die Haftpflicht, es sei den man hat es schriftlich das auch kaskoschutz (TK / VK) dazugehört! (Oft, nicht immer, ist hierzu aber eine beitragsvorleistung nötig!)

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Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #14 am: Februar 19, 2014, 04:04:57 Nachmittag »
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