Klar kannst du auch schon im Februar zulassen.Auch mit Saisonkennzeichen gilt die Zulassung für das gesamte Jahr. Nur dass du eben eine Phase hast, in dem du das Motorrad im öffentlichen Verkehrsraum nicht benutzen darfst. Gerade die Teilkasko gilt ja auch im Ruhezeitraum (z. B. bei Diebstahl).Erstzulassung ist der Tag des Anmeldens bei der Zulassungsstelle (auch wenn der Tag außerhalb der Saison liegt).EDIT: Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Versicherung über die "Vorläufige Versicherungsbestätigung" deckt Schäden erst ab, wenn das Motorrad zugelassen ist. Die reine Zusage der Versicherung bringt dir im Fall eines Diebstahls garnix, solange das Fahrzeug nicht zugelassen ist!
Sorry, aber ist es nicht vielmehr so, das der garantiebeginn ab Kaufdatum beginnt?Das hat doch primär nichts mit der Zulassung zu tun...
Sorry, aber wer denkt bei der aktuellen Klimalage schon über Saisonkennzeichen nach? Ich bin jedenfalls froh kein Bruchstrichkennzeichen zu haben!
Meine Maschine hat am 20.12.13 noch eine Tageszulassung bekommen. Mit einem Saisonkennzeichen hätte ich den Brief nicht nochmal extra von der Bank anfordern müssen, sondern die Maschine danach gleich auf mich anmelden können. Ich fahre ein Ganzjahreskennzeichen und melde das Moped im Winter immer ab. :oWarum dann Ganzjahreskennzeichen, An-Abmeldung kostet doch immer wieder Kohle....Sicherlich gibt es noch mehr Gründe. Das Zulassungsdatum 01.03. ist jedenfalls mit sehr langen Wartezeiten bei den Zulassungsstellen verbunden.
WIESO lässt man ein Fahrzeug am 01.02. zu um es doch erst ab 01.03. zu versichern Was soll das bringen? Verstehe ich nicht!Habe ich evtl. was überlesen?