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Autor Thema: Inspektionskosten  (Gelesen 281290 mal)

Offline Hans-G.

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« Antwort #345 am: Juli 30, 2016, 11:18:46 Nachmittag »
...Fragen ob man Kerzen und Öl selber mitbringen kann, wäre schon mal eine legale Vergünstigung. Brems- und Kupplungsflüssigkeit könnte ich durch einen qualifizierten Mechaniker selbst durchführen lassen. Wären auch noh ein paar EURO.

Wenn Du das machst und das Öl mit Kerzen mitbringst, dauert die Ventilspieleinstellung noch eine Stunde länger! :-X
Und der Wechsel dieser Brems-und Kühlflüssigkeiten von keinem Vertragshändler kostet Dir die Garantie...
Gruß Henri

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Offline Hänschen

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« Antwort #346 am: Juli 31, 2016, 01:33:12 Vormittag »
Gut, dass hier mal eine Rechnung gezeigt wird. Ist schon heftig, 80- € für Kühlmittelwechsel. Die Karre ist doch für den Ventilservice voll gestript und dann braucht man doch unten nur ne Schraube öffnen und oben den Schlauch abziehen.  Wenn alles an Verkleidungsteilen demontiert werden muss ist es immer noch grenzwertig teuer. Kühlmittel kommt ja noch extra dazu.

Offline Diaveldave

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« Antwort #347 am: Juli 31, 2016, 12:03:40 Nachmittag »
Eigentlich ist diese Diskussion überflüssig, da es gelinde gasagt, den Vertragshändlern am A.... vorbeigeht.
Bis zum Ende der Garantie haben die das Monopol auf solche Inspektionen und der Motorradfahrer muß das bezahlen, Punkt!
Lässt man diese Durchsicht nicht von solch einem Händler wärend der Garantiezeit machen, ist es aus mit jedweder Gewährleistung oder Garantie und der Käufer ist wieder der Dumme.




Hi Hans-G

Das ist so nicht ganz richtig... Inzwischen dürfen auch freie Werkstätten das Serviceheft stempeln, wenn sie den Service nach Herstellervorgaben durchführen.
Dir darf nicht automatisch die Garantie verwehrt werden bei einem Schaden, wenn zB der Motor hopps geht in Garantiezeit. Wichtig ist das die Ölqualität die richtige ist und das Öl von Ducati freigegeben ist. Das kannst du überall finden.
Wenn der Schaden nicht auf das Öl zurückzuführen ist, muss Ducati den Schaden übernehmen....

Das ist alles gesetzlich in der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) der EU geregelt. Die GVO wurde gerade deshalb eingeführt, um den Herstellern das Monopol zu nehmen und den Wettbewerb zu fördern  und alle gleich zu berechtigen.

Google mal,

Hier mal ein Dokument mit fragen und antworten.... Artikel 20 und 21 sind hier zu beachten....

http://www.autohaus.de/fm/3478/NEU_Fragen%20und%20Antworten%20zur%20neuen%20GVO_Stand%2010.pdf




Gruß Dave
« Letzte Änderung: Juli 31, 2016, 12:10:45 Nachmittag von Diaveldave »

Offline Sunny

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« Antwort #348 am: Juli 31, 2016, 12:09:18 Nachmittag »
...Fragen ob man Kerzen und Öl selber mitbringen kann, wäre schon mal eine legale Vergünstigung. Brems- und Kupplungsflüssigkeit könnte ich durch einen qualifizierten Mechaniker selbst durchführen lassen. Wären auch noh ein paar EURO.

Wenn Du das machst und das Öl mit Kerzen mitbringst, dauert die Ventilspieleinstellung noch eine Stunde länger! :-X
Und der Wechsel dieser Brems-und Kühlflüssigkeiten von keinem Vertragshändler kostet Dir die Garantie...

Dann würden hier schon alle die, die mit einem Zubehörbecher rumfahren, keine Garantie mehr haben. Zusätzlich dann noch die Rexxer Fraktion, schon hat Ducati 50% weniger Fahrzeuge, die einen Garantieanspruch haben.

Fragen kostet nix, Kostenvoranschlag geben lassen, dann den Rest klar machen. Und ja, auch ich finde 80€ für einen Kühlflüssigkeitswechsel übertrieben. Bei den gen. Preisen ist das über 1 Stunde. Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es so viel Zeit und Aufwand bei einem eh schon zerlegten Moped ist.

Offline Heidemops

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« Antwort #349 am: Juli 31, 2016, 03:31:29 Nachmittag »
...Fragen ob man Kerzen und Öl selber mitbringen kann, wäre schon mal eine legale Vergünstigung. Brems- und Kupplungsflüssigkeit könnte ich durch einen qualifizierten Mechaniker selbst durchführen lassen. Wären auch noh ein paar EURO.

Wenn Du das machst und das Öl mit Kerzen mitbringst, dauert die Ventilspieleinstellung noch eine Stunde länger! :-X
Und der Wechsel dieser Brems-und Kühlflüssigkeiten von keinem Vertragshändler kostet Dir die Garantie...

Dann würden hier schon alle die, die mit einem Zubehörbecher rumfahren, keine Garantie mehr haben. Zusätzlich dann noch die Rexxer Fraktion, schon hat Ducati 50% weniger Fahrzeuge, die einen Garantieanspruch haben.

...genau richtig erkannt Sunny, aber das wissen hoffentlich alle Rexxer-User. Gilt aber immer nur dann, wenn der Schaden darauf zurückzuführen ist. Wenn also DUCATI den Schaden darauf zurückführt, das es am Rexxen oder falscher Flüssigkeit liegt, dann viel Spaß beim Gegenteilsbeweis.
Liebe Grüße sendet der Heidi

...wer glaubt Etwas zu sein, hört auf Etwas zu werden :-)

Offline HoraX

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« Antwort #350 am: Juli 31, 2016, 05:19:02 Nachmittag »

Das ist so nicht ganz richtig... Inzwischen dürfen auch freie Werkstätten das Serviceheft stempeln, wenn sie den Service nach Herstellervorgaben durchführen.
Dir darf nicht automatisch die Garantie verwehrt werden bei einem Schaden, wenn zB der Motor hopps geht in Garantiezeit. Wichtig ist das die Ölqualität die richtige ist und das Öl von Ducati freigegeben ist. Das kannst du überall finden.
Wenn der Schaden nicht auf das Öl zurückzuführen ist, muss Ducati den Schaden übernehmen....

Das ist alles gesetzlich in der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) der EU geregelt. Die GVO wurde gerade deshalb eingeführt, um den Herstellern das Monopol zu nehmen und den Wettbewerb zu fördern  und alle gleich zu berechtigen.

Google mal,

Hier mal ein Dokument mit fragen und antworten.... Artikel 20 und 21 sind hier zu beachten....

http://www.autohaus.de/fm/3478/NEU_Fragen%20und%20Antworten%20zur%20neuen%20GVO_Stand%2010.pdf

Gruß Dave


Hi Dave,
wie sieht das denn bei Garantieverlängerungen oder CarGarantie aus?
Die geben ja, soweit ich weiß auch den Service beim Markenhändler vor.
Bollernde Grüsse

Offline Heidemops

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« Antwort #351 am: Juli 31, 2016, 05:46:46 Nachmittag »

Das ist so nicht ganz richtig... Inzwischen dürfen auch freie Werkstätten das Serviceheft stempeln, wenn sie den Service nach Herstellervorgaben durchführen.
Dir darf nicht automatisch die Garantie verwehrt werden bei einem Schaden, wenn zB der Motor hopps geht in Garantiezeit. Wichtig ist das die Ölqualität die richtige ist und das Öl von Ducati freigegeben ist. Das kannst du überall finden.
Wenn der Schaden nicht auf das Öl zurückzuführen ist, muss Ducati den Schaden übernehmen....

Das ist alles gesetzlich in der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) der EU geregelt. Die GVO wurde gerade deshalb eingeführt, um den Herstellern das Monopol zu nehmen und den Wettbewerb zu fördern  und alle gleich zu berechtigen.

Google mal,

Hier mal ein Dokument mit fragen und antworten.... Artikel 20 und 21 sind hier zu beachten....

http://www.autohaus.de/fm/3478/NEU_Fragen%20und%20Antworten%20zur%20neuen%20GVO_Stand%2010.pdf

Gruß Dave


Hi Dave,
wie sieht das denn bei Garantieverlängerungen oder CarGarantie aus?
Die geben ja, soweit ich weiß auch den Service beim Markenhändler vor.


...in den Garantiebedingungen steht, dass man sich an den Garantieverkäufer zu wenden hat § 4a.
Wenn der Käufer/Garantienehmer die Reparatur dort nicht durchführen lassen will, kann er dass bei einem sonstigen, vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt
der gefahrenen Marke durchführen lassen. §6, 1.
Da es sich somit um einen Vertrag, der nicht sittenwidrig ist handelt, greift die vom Dave vorgebrachte Verordnung des KFZ Gewerbe hier nicht
und mann sollte zu einer DUCATI Werkstatt fahren, um seine Ansprüche nicht aufs "Spiel" zu setzen.
Liebe Grüße sendet der Heidi

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Offline Sunny

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« Antwort #352 am: Juli 31, 2016, 06:56:53 Nachmittag »
Dann würden hier schon alle die, die mit einem Zubehörbecher rumfahren, keine Garantie mehr haben. Zusätzlich dann noch die Rexxer Fraktion, schon hat Ducati 50% weniger Fahrzeuge, die einen Garantieanspruch haben.

...genau richtig erkannt Sunny, aber das wissen hoffentlich alle Rexxer-User. Gilt aber immer nur dann, wenn der Schaden darauf zurückzuführen ist. Wenn also DUCATI den Schaden darauf zurückführt, das es am Rexxen oder falscher Flüssigkeit liegt, dann viel Spaß beim Gegenteilsbeweis.

Im Zweifelsfall (sobald Rexxer ins Spiel kommt) wird Ducati erstmal zu Lasten des Kunden entscheiden, schon sind wir wieder beim Gegenteilsbeweis. Und bei der Flüssigkeit behaupte ich, sobald sie nicht von Ducati gekauft ist, werden sie sich weigern. Auch wenn die Spezifikation passt.

Offline Lindi

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« Antwort #353 am: Juli 31, 2016, 07:45:58 Nachmittag »
Gibt es denn hier überhaupt jemanden, der seine Ansprüche gegnüber Ducati nicht anmelden konnte?
Bin der Überzeugung, dass es hier sehr stark auf das Engagement des Händlers ankommt.
Ich habe auf Kulanz nach 3 1/2 Jahren ein Rücklicht und ein 3.Display bekommen.
Nach 5 Jahren gab es dann auf Kulanz einen neuen Kühler (komplett).
Ich kann das mit der mangelnden Kulanz von Seiten Ducati nicht bestätigen, habe aber auch ein lückenloses Scheckheft.

LG Henryk  ;)
Wenn ich rechts drehe wird die Landschaft schneller ...

Offline Hans-G.

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« Antwort #354 am: Juli 31, 2016, 08:36:05 Nachmittag »
Gibt es denn hier überhaupt jemanden, der seine Ansprüche gegnüber Ducati nicht anmelden konnte?
Bin der Überzeugung, dass es hier sehr stark auf das Engagement des Händlers ankommt.
Ich habe auf Kulanz nach 3 1/2 Jahren ein Rücklicht und ein 3.Display bekommen.
Nach 5 Jahren gab es dann auf Kulanz einen neuen Kühler (komplett).
Ich kann das mit der mangelnden Kulanz von Seiten Ducati nicht bestätigen, habe aber auch ein lückenloses Scheckheft.

LG Henryk  ;)

Bekamst Du bei Deinen Kulanzfällen auch den Arbeitslohn für den Ein- bzw. Anbau bezahlt?
Gruß Henri

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Offline heikchen007

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« Antwort #355 am: Juli 31, 2016, 08:43:27 Nachmittag »

Das ist so nicht ganz richtig... Inzwischen dürfen auch freie Werkstätten das Serviceheft stempeln, wenn sie den Service nach Herstellervorgaben durchführen.
Dir darf nicht automatisch die Garantie verwehrt werden bei einem Schaden, wenn zB der Motor hopps geht in Garantiezeit. Wichtig ist das die Ölqualität die richtige ist und das Öl von Ducati freigegeben ist. Das kannst du überall finden.
Wenn der Schaden nicht auf das Öl zurückzuführen ist, muss Ducati den Schaden übernehmen....

Das ist alles gesetzlich in der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) der EU geregelt. Die GVO wurde gerade deshalb eingeführt, um den Herstellern das Monopol zu nehmen und den Wettbewerb zu fördern  und alle gleich zu berechtigen.

Google mal,

Hier mal ein Dokument mit fragen und antworten.... Artikel 20 und 21 sind hier zu beachten....

http://www.autohaus.de/fm/3478/NEU_Fragen%20und%20Antworten%20zur%20neuen%20GVO_Stand%2010.pdf

Gruß Dave


Hi Dave,
wie sieht das denn bei Garantieverlängerungen oder CarGarantie aus?
Die geben ja, soweit ich weiß auch den Service beim Markenhändler vor.


...in den Garantiebedingungen steht, dass man sich an den Garantieverkäufer zu wenden hat § 4a.
Wenn der Käufer/Garantienehmer die Reparatur dort nicht durchführen lassen will, kann er dass bei einem sonstigen, vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt
der gefahrenen Marke durchführen lassen. §6, 1.
Da es sich somit um einen Vertrag, der nicht sittenwidrig ist handelt, greift die vom Dave vorgebrachte Verordnung des KFZ Gewerbe hier nicht
und mann sollte zu einer DUCATI Werkstatt fahren, um seine Ansprüche nicht aufs "Spiel" zu setzen.


Da habe ich in 2015 seitens CarGarantie eine andere Aussage bekommen. Da ich damals keinen rechtzeitigen Termin bei einem Ducati-Vertragshändler für meine fällige Inspektion bekommen habe, hatte ich mich mit CarGarantie in Verbindung gesetzt. Und die haben mir gesagt, dass ich zum Erhalt der Ansprüche auch in eine markenfremde MEISTER-Werkstatt gehen kann. Die Inspektion muss dann dort nach Ducati-Vorgaben erledigt und dies bescheinigt werden.
2016 - ?       MT-09 Tracer
2012 - 2015 Multistrada 1200 S Touring in weiß
2002 - 2011 GS 500 E, SV 650 N, SV 1000 S

Offline Walle

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« Antwort #356 am: Juli 31, 2016, 08:53:24 Nachmittag »
Oh kauft Euch doch einfach nen Rollator, aber am besten ohne Motor.....spart enorm an Wartungskosten :P :P :P :P
...Herr schmeiß Hirn ra......wir werden es nach besten Wissen und Gewisse unter den Bedürftigen aufteilen :-)

Offline GBJack

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« Antwort #357 am: Juli 31, 2016, 08:58:56 Nachmittag »
Oh kauft Euch doch einfach nen Rollator, aber am besten ohne Motor.....spart enorm an Wartungskosten :P :P :P :P
Hey Walle, wenn Du in die entsprechende Highend-Werkstatt gehst, kann das sehr sehr teuer werden  8)  :D
Gruß
Dave

2023-            MTS V4 Rally
2019-2023 : MTS 1260 Enduro Bj. 19
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2010-2014: MTS 1200 S Touring Öhlins Bj.10
2004-2010 BMW R1150GS
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Offline Heidemops

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« Antwort #358 am: Juli 31, 2016, 09:22:35 Nachmittag »

Das ist so nicht ganz richtig... Inzwischen dürfen auch freie Werkstätten das Serviceheft stempeln, wenn sie den Service nach Herstellervorgaben durchführen.
Dir darf nicht automatisch die Garantie verwehrt werden bei einem Schaden, wenn zB der Motor hopps geht in Garantiezeit. Wichtig ist das die Ölqualität die richtige ist und das Öl von Ducati freigegeben ist. Das kannst du überall finden.
Wenn der Schaden nicht auf das Öl zurückzuführen ist, muss Ducati den Schaden übernehmen....

Das ist alles gesetzlich in der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) der EU geregelt. Die GVO wurde gerade deshalb eingeführt, um den Herstellern das Monopol zu nehmen und den Wettbewerb zu fördern  und alle gleich zu berechtigen.

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Hier mal ein Dokument mit fragen und antworten.... Artikel 20 und 21 sind hier zu beachten....

http://www.autohaus.de/fm/3478/NEU_Fragen%20und%20Antworten%20zur%20neuen%20GVO_Stand%2010.pdf

Gruß Dave


Hi Dave,
wie sieht das denn bei Garantieverlängerungen oder CarGarantie aus?
Die geben ja, soweit ich weiß auch den Service beim Markenhändler vor.


...in den Garantiebedingungen steht, dass man sich an den Garantieverkäufer zu wenden hat § 4a.
Wenn der Käufer/Garantienehmer die Reparatur dort nicht durchführen lassen will, kann er dass bei einem sonstigen, vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt
der gefahrenen Marke durchführen lassen. §6, 1.
Da es sich somit um einen Vertrag, der nicht sittenwidrig ist handelt, greift die vom Dave vorgebrachte Verordnung des KFZ Gewerbe hier nicht
und mann sollte zu einer DUCATI Werkstatt fahren, um seine Ansprüche nicht aufs "Spiel" zu setzen.


Da habe ich in 2015 seitens CarGarantie eine andere Aussage bekommen. Da ich damals keinen rechtzeitigen Termin bei einem Ducati-Vertragshändler für meine fällige Inspektion bekommen habe, hatte ich mich mit CarGarantie in Verbindung gesetzt. Und die haben mir gesagt, dass ich zum Erhalt der Ansprüche auch in eine markenfremde MEISTER-Werkstatt gehen kann. Die Inspektion muss dann dort nach Ducati-Vorgaben erledigt und dies bescheinigt werden.


...eine Überschreitung der Hersteller-Kilometervorgabe von bis zu 3.000 km bzw. der Zeitvorgabe bis zu 3 Monaten ist unschädlich.
Und Du hast keinen Termin bekommen. :o :o :o
Es gibt immer Menschen, die mehr Wissen als Andere.  ;)
Meine Kommentare und Zitate beziehen sich jedenfalls auf die aktuellen Bedingungen der Bike Garantie by CarGarantie, die ich vor zwei Wochen für meine DIVA abgeschlossen habe.
Liebe Grüße sendet der Heidi

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Offline HoraX

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Inspektionskosten
« Antwort #359 am: August 01, 2016, 08:22:42 Vormittag »
Danke für die Infos. CarGarantie-Leute rufe ich auch vorher mal an, guter Tipp.
Und vielleicht werde mir für die 24000er mal ein Angebot vom Duc Händler und von einer guten freien (auf Guzzi und Duc spezialisiert) Meisterwerkstatt machen lassen. Da kann ich zusehen was am Motorrad gemacht wird und lernen kann man ja immer was ;)


Böllernde Grüße
Peter
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Inspektionskosten
« Antwort #359 am: August 01, 2016, 08:22:42 Vormittag »
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