...Fragen ob man Kerzen und Öl selber mitbringen kann, wäre schon mal eine legale Vergünstigung. Brems- und Kupplungsflüssigkeit könnte ich durch einen qualifizierten Mechaniker selbst durchführen lassen. Wären auch noh ein paar EURO.
Eigentlich ist diese Diskussion überflüssig, da es gelinde gasagt, den Vertragshändlern am A.... vorbeigeht.Bis zum Ende der Garantie haben die das Monopol auf solche Inspektionen und der Motorradfahrer muß das bezahlen, Punkt!Lässt man diese Durchsicht nicht von solch einem Händler wärend der Garantiezeit machen, ist es aus mit jedweder Gewährleistung oder Garantie und der Käufer ist wieder der Dumme.
Zitat von: Sunny am Juli 30, 2016, 09:39:40 Nachmittag...Fragen ob man Kerzen und Öl selber mitbringen kann, wäre schon mal eine legale Vergünstigung. Brems- und Kupplungsflüssigkeit könnte ich durch einen qualifizierten Mechaniker selbst durchführen lassen. Wären auch noh ein paar EURO.Wenn Du das machst und das Öl mit Kerzen mitbringst, dauert die Ventilspieleinstellung noch eine Stunde länger! Und der Wechsel dieser Brems-und Kühlflüssigkeiten von keinem Vertragshändler kostet Dir die Garantie...
Zitat von: Hans-G. am Juli 30, 2016, 11:18:46 NachmittagZitat von: Sunny am Juli 30, 2016, 09:39:40 Nachmittag...Fragen ob man Kerzen und Öl selber mitbringen kann, wäre schon mal eine legale Vergünstigung. Brems- und Kupplungsflüssigkeit könnte ich durch einen qualifizierten Mechaniker selbst durchführen lassen. Wären auch noh ein paar EURO.Wenn Du das machst und das Öl mit Kerzen mitbringst, dauert die Ventilspieleinstellung noch eine Stunde länger! Und der Wechsel dieser Brems-und Kühlflüssigkeiten von keinem Vertragshändler kostet Dir die Garantie...Dann würden hier schon alle die, die mit einem Zubehörbecher rumfahren, keine Garantie mehr haben. Zusätzlich dann noch die Rexxer Fraktion, schon hat Ducati 50% weniger Fahrzeuge, die einen Garantieanspruch haben.
Das ist so nicht ganz richtig... Inzwischen dürfen auch freie Werkstätten das Serviceheft stempeln, wenn sie den Service nach Herstellervorgaben durchführen. Dir darf nicht automatisch die Garantie verwehrt werden bei einem Schaden, wenn zB der Motor hopps geht in Garantiezeit. Wichtig ist das die Ölqualität die richtige ist und das Öl von Ducati freigegeben ist. Das kannst du überall finden. Wenn der Schaden nicht auf das Öl zurückzuführen ist, muss Ducati den Schaden übernehmen.... Das ist alles gesetzlich in der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) der EU geregelt. Die GVO wurde gerade deshalb eingeführt, um den Herstellern das Monopol zu nehmen und den Wettbewerb zu fördern und alle gleich zu berechtigen. Google mal, Hier mal ein Dokument mit fragen und antworten.... Artikel 20 und 21 sind hier zu beachten....http://www.autohaus.de/fm/3478/NEU_Fragen%20und%20Antworten%20zur%20neuen%20GVO_Stand%2010.pdfGruß Dave
Zitat von: Diaveldave am Juli 31, 2016, 12:03:40 NachmittagDas ist so nicht ganz richtig... Inzwischen dürfen auch freie Werkstätten das Serviceheft stempeln, wenn sie den Service nach Herstellervorgaben durchführen. Dir darf nicht automatisch die Garantie verwehrt werden bei einem Schaden, wenn zB der Motor hopps geht in Garantiezeit. Wichtig ist das die Ölqualität die richtige ist und das Öl von Ducati freigegeben ist. Das kannst du überall finden. Wenn der Schaden nicht auf das Öl zurückzuführen ist, muss Ducati den Schaden übernehmen.... Das ist alles gesetzlich in der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) der EU geregelt. Die GVO wurde gerade deshalb eingeführt, um den Herstellern das Monopol zu nehmen und den Wettbewerb zu fördern und alle gleich zu berechtigen. Google mal, Hier mal ein Dokument mit fragen und antworten.... Artikel 20 und 21 sind hier zu beachten....http://www.autohaus.de/fm/3478/NEU_Fragen%20und%20Antworten%20zur%20neuen%20GVO_Stand%2010.pdfGruß DaveHi Dave,wie sieht das denn bei Garantieverlängerungen oder CarGarantie aus? Die geben ja, soweit ich weiß auch den Service beim Markenhändler vor.
Zitat von: Sunny am Juli 31, 2016, 12:09:18 NachmittagDann würden hier schon alle die, die mit einem Zubehörbecher rumfahren, keine Garantie mehr haben. Zusätzlich dann noch die Rexxer Fraktion, schon hat Ducati 50% weniger Fahrzeuge, die einen Garantieanspruch haben....genau richtig erkannt Sunny, aber das wissen hoffentlich alle Rexxer-User. Gilt aber immer nur dann, wenn der Schaden darauf zurückzuführen ist. Wenn also DUCATI den Schaden darauf zurückführt, das es am Rexxen oder falscher Flüssigkeit liegt, dann viel Spaß beim Gegenteilsbeweis.
Dann würden hier schon alle die, die mit einem Zubehörbecher rumfahren, keine Garantie mehr haben. Zusätzlich dann noch die Rexxer Fraktion, schon hat Ducati 50% weniger Fahrzeuge, die einen Garantieanspruch haben.
Gibt es denn hier überhaupt jemanden, der seine Ansprüche gegnüber Ducati nicht anmelden konnte?Bin der Überzeugung, dass es hier sehr stark auf das Engagement des Händlers ankommt.Ich habe auf Kulanz nach 3 1/2 Jahren ein Rücklicht und ein 3.Display bekommen.Nach 5 Jahren gab es dann auf Kulanz einen neuen Kühler (komplett). Ich kann das mit der mangelnden Kulanz von Seiten Ducati nicht bestätigen, habe aber auch ein lückenloses Scheckheft.LG Henryk
Zitat von: HoraX am Juli 31, 2016, 05:19:02 NachmittagZitat von: Diaveldave am Juli 31, 2016, 12:03:40 NachmittagDas ist so nicht ganz richtig... Inzwischen dürfen auch freie Werkstätten das Serviceheft stempeln, wenn sie den Service nach Herstellervorgaben durchführen. Dir darf nicht automatisch die Garantie verwehrt werden bei einem Schaden, wenn zB der Motor hopps geht in Garantiezeit. Wichtig ist das die Ölqualität die richtige ist und das Öl von Ducati freigegeben ist. Das kannst du überall finden. Wenn der Schaden nicht auf das Öl zurückzuführen ist, muss Ducati den Schaden übernehmen.... Das ist alles gesetzlich in der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) der EU geregelt. Die GVO wurde gerade deshalb eingeführt, um den Herstellern das Monopol zu nehmen und den Wettbewerb zu fördern und alle gleich zu berechtigen. Google mal, Hier mal ein Dokument mit fragen und antworten.... Artikel 20 und 21 sind hier zu beachten....http://www.autohaus.de/fm/3478/NEU_Fragen%20und%20Antworten%20zur%20neuen%20GVO_Stand%2010.pdfGruß DaveHi Dave,wie sieht das denn bei Garantieverlängerungen oder CarGarantie aus? Die geben ja, soweit ich weiß auch den Service beim Markenhändler vor....in den Garantiebedingungen steht, dass man sich an den Garantieverkäufer zu wenden hat § 4a.Wenn der Käufer/Garantienehmer die Reparatur dort nicht durchführen lassen will, kann er dass bei einem sonstigen, vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstattder gefahrenen Marke durchführen lassen. §6, 1.Da es sich somit um einen Vertrag, der nicht sittenwidrig ist handelt, greift die vom Dave vorgebrachte Verordnung des KFZ Gewerbe hier nichtund mann sollte zu einer DUCATI Werkstatt fahren, um seine Ansprüche nicht aufs "Spiel" zu setzen.
Oh kauft Euch doch einfach nen Rollator, aber am besten ohne Motor.....spart enorm an Wartungskosten
Zitat von: Heidemops am Juli 31, 2016, 05:46:46 NachmittagZitat von: HoraX am Juli 31, 2016, 05:19:02 NachmittagZitat von: Diaveldave am Juli 31, 2016, 12:03:40 NachmittagDas ist so nicht ganz richtig... Inzwischen dürfen auch freie Werkstätten das Serviceheft stempeln, wenn sie den Service nach Herstellervorgaben durchführen. Dir darf nicht automatisch die Garantie verwehrt werden bei einem Schaden, wenn zB der Motor hopps geht in Garantiezeit. Wichtig ist das die Ölqualität die richtige ist und das Öl von Ducati freigegeben ist. Das kannst du überall finden. Wenn der Schaden nicht auf das Öl zurückzuführen ist, muss Ducati den Schaden übernehmen.... Das ist alles gesetzlich in der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) der EU geregelt. Die GVO wurde gerade deshalb eingeführt, um den Herstellern das Monopol zu nehmen und den Wettbewerb zu fördern und alle gleich zu berechtigen. Google mal, Hier mal ein Dokument mit fragen und antworten.... Artikel 20 und 21 sind hier zu beachten....http://www.autohaus.de/fm/3478/NEU_Fragen%20und%20Antworten%20zur%20neuen%20GVO_Stand%2010.pdfGruß DaveHi Dave,wie sieht das denn bei Garantieverlängerungen oder CarGarantie aus? Die geben ja, soweit ich weiß auch den Service beim Markenhändler vor....in den Garantiebedingungen steht, dass man sich an den Garantieverkäufer zu wenden hat § 4a.Wenn der Käufer/Garantienehmer die Reparatur dort nicht durchführen lassen will, kann er dass bei einem sonstigen, vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstattder gefahrenen Marke durchführen lassen. §6, 1.Da es sich somit um einen Vertrag, der nicht sittenwidrig ist handelt, greift die vom Dave vorgebrachte Verordnung des KFZ Gewerbe hier nichtund mann sollte zu einer DUCATI Werkstatt fahren, um seine Ansprüche nicht aufs "Spiel" zu setzen.Da habe ich in 2015 seitens CarGarantie eine andere Aussage bekommen. Da ich damals keinen rechtzeitigen Termin bei einem Ducati-Vertragshändler für meine fällige Inspektion bekommen habe, hatte ich mich mit CarGarantie in Verbindung gesetzt. Und die haben mir gesagt, dass ich zum Erhalt der Ansprüche auch in eine markenfremde MEISTER-Werkstatt gehen kann. Die Inspektion muss dann dort nach Ducati-Vorgaben erledigt und dies bescheinigt werden.